Beruf Webdesigner

Der Webdesigner entwickelt Internetauftritte und widmet sich dabei besonders dem Design und der Funktionalität. Wichtig sind Inhalt und Sprache, Typografie und Farben. Die Verständlichkeit der Seite obliegt ebenfalls dem Webdesigner. Der Webdesigner arbeitet eng mit seinem Kunden zusammen und führt dessen Wünsche in Bezug auf den Inhalt und auf die optische Gestaltung der Webseite aus. Nicht nur Seiten für das Internet werden so gestaltet, sondern auch Seiten für das firmeneigene Intranet. Zu beachten sind dabei auch finanzielle und technische Anforderungen, aber auch produktspezifische Vorgaben.

Webdesigner können auch im Designmanagement tätig sein und betätigen sich hier als Entwickler von Marketing- und Kommunikationskonzepten. Immer häufiger wird ein barrierefreies Webdesign benötigt, gerade große Unternehmen und Behörden sowie Verwaltungen und Organisationen stellen diesbezüglich hohe Ansprüche. Der Webdesigner muss sich aber nicht nur damit auskennen, sondern heutzutage benötigt er auch Programmierkenntnisse. Wer sich um eine feste Stelle bewirbt, sollte solche Kenntnisse vorweisen können, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Die Ausbildung zum Webdesigner findet bei verschiedenen Trägern an schulischen Einrichtungen statt. So kann eine private Weiterbildungsakademie besucht werden. Auch die Bildungszentren der IHK bieten solche Ausbildungslehrgänge an. Meist sind diese in Modulform aufgebaut, wobei ein Modul auf das vorangegangene aufbaut. Eine Ausbildung ist ebenfalls an einer Fernhochschule möglich, hier werden entsprechende Kurse mit einem schulinternen Zeugnis angeboten. Als Qualifizierung bietet sich anschließend ein Informatikstudium an.

Webdesigner können freiberuflich arbeiten oder fest angestellt in einer Agentur. Da feste Stellen immer seltener werden, ist die Freiberuflichkeit eine gute Alternative. Die Anmeldung dieser Tätigkeit muss nur gegenüber dem Finanzamt erfolgen. Dieses legt nach der angegebenen Gewinnschätzung fest, ob eine Einkommenssteuer im Voraus zu zahlen ist. Der Webdesigner kann dann entscheiden, ob er von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchte und so keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss. Dafür kann er allerdings auch keine Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen.

Für Deutsche Webdesigner, die ihre Dienste auch in der Schweiz anbieten möchten, empfiehlt es sich, die sollte diesbezüglichen Regeln genauer unter die Lupe nehmen. Beispielsweise macht es einen Unterschied, ob der fertige Internetauftritt auf CD oder DVD ausgeliefert oder direkt auf den Server geladen wurde. Im zweiten Fall gilt die Arbeit als eine im Ausland erbrachte sonstige Leistung. Sofern entsprechende Belege vorliegen fällt also keine deutsche Umsatzsteuer an. (Für weitere Infos und Kniffe siehe www.inter-taxation.ch). Zahlungen für gestalterische Tätigkeiten an Webdesigner werden in Deutschland mit einer Abgabe an die Künstlersozialkasse belegt, da Internetauftritte grundsätzlich den Bereichen Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zugerechnet werden. Ausgenommen sind lediglich reine Wartungsarbeiten wie die Einrichtung eines Webspace auf einem Server oder das Hochladen von Dateien.